Genehmigung

Die Errichtung einer Geothermieanlage unterliegt dem Bundesberggesetz (BbergG ). Aktuell bietet der Handlungsleitfaden „Tiefe Geothermie“ des Landesforschungszentrums Geothermie (LFZG) eine gute Übersicht über die Projektschritte und das Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg. Tiefengeothermieprojekte beginnen mit Vorstudien zu den Untergrundeigenschaften im Rahmen einer Aufsuchungserlaubnis. Diese Aufsuchungserlaubnis beinhaltet ein detailliertes Arbeitsprogramm, über das dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB ) regelmäßig berichtet werden muss. In Baden-Württemberg ist schon mit dem Antrag zur Aufsuchungserlaubnis eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger erhalten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Eingriffe in den Untergrund zur Erkundung oder zur Erschließung des Reservoirs Reservoir bezeichnet Gestein, dessen Zwischenräume hier als Speicher für Thermalwasser dienen. erfolgen immer über detaillierte Betriebspläne, zu denen die entsprechenden Fachbehörden Stellung nehmen. Die Koordination des Verfahrens übernimmt das LGRB. Diese Behörde entscheidet auch nach einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung, ob und wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Laufe des Genehmigungsprozesses durchgeführt werden muss.

Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Baden-Württemberg für Vorhaben, die besondere Bedeutung für die Umwelt besitzen, über das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) des Landes geregelt. Dieses Gesetz betont das Umweltinformationsrecht als Grundlage für eine Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsfindungsprozessen. Darüber hinaus werden die Rechte der Öffentlichkeit über eine gesetzlich verankerte Umweltmediation §4 (1) UVwG (<a href="http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/1_3_2.pdf" target="_blank" class="external">gaa.baden-wuerttemberg.de/../1_3_2.pdf</a>):„Bei umweltbedeutsamen Vorhaben, bei denen sich erhebliche Konflikte mit der betroffenen Öffentlichkeit abzeichnen, kann die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde […] die Durchführung einer Umweltmediation vorschlagen.“ im Fall einer Auseinandersetzung sowie über die Beteiligungsrecht Diese kann in Form von der Möglichkeit der Stellungnahme oder der Erhebung von Einwänden gegeben werden. anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gestärkt. Die Projektverantwortlichen haben also die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und ausführlich zu informieren.

Wirtschaftlichkeit

Der Träger eines Geothermieprojekts kann über die Energie, die er in Form von heißem Wasser aus dem Untergrund zutage fördert, an sich kostenfrei verfügen. Allerdings bringen die Bedingungen der tiefen Geothermie erhebliche Risiken für die Wirtschaftlichkeit mit sich. Zu diesen Bedingungen gehören vor allem geologische und geotechnische Gegebenheiten, aber auch die lokale Energiesituation, die bestehenden Versorgungssysteme, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Was die Investitionskosten betrifft, machen die Bohrkosten über die Hälfte und damit den größten Anteil aus.  

Bei der Erschließung eines geothermischen Reservoirs besteht das Risiko, dass sich Thermalwasser aufgrund fehlerhafter Prognosen über die erforderliche Tiefe der Bohrung nicht in ausreichender Quantität oder Qualität fördern lässt. Dieses Risiko wird Fündigkeitsrisiko genannt. Die Quantität ergibt sich unter anderem aus der möglichen Förderrate und der Temperaturdifferenz zwischen dem geförderten und dem reinjizierten Thermalwasser. Was die Qualität des Thermalwassers betrifft, kann die chemische Zusammensetzung, beispielsweise der Anteil des enthaltenen Gases, Schwierigkeiten bei der Förderung verursachen. Inzwischen werden in der Geothermiebranche Fündigkeitsversicherungen angeboten, um das Fündigkeitsrisiko zu beherrschen.

Auch wenn die Fündigkeit erfüllt ist, kann ein Geothermieprojekt sich als unwirtschaftlich erweisen. Denn auch der Betrieb einer Geothermieanlage birgt Risiken für die Wirtschaftlichkeit. Beispielsweise kann es während des Betriebs zu Prozessen kommen, die eine technische Nachrüstung der Anlage oder zusätzliche Wartungsarbeiten verlangen.